Kuren und Erholung
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine
Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Seit dem 01.07.2007 sind Maßnahmen zur Mütter- und Mutter/Vater-Kind Kuren eine Pflichtleistung der Krankenkasse.
Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit vom Arzt attestiert wird.
In Zusammenarbeit mit dem Müttergenesungswerk bieten wir Ihnen Hilfe bei der Beantragung einer:
Mutter/Vater-Kind-Kur
Mütter-Kur
Sie erhalten bei uns Beratung und Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung einer solchen Kur. Die Antragsformulare stellen wir Ihnen zur Verfügung und suchen mit Ihnen einer Ihrer Indikation entsprechende und von der Krankenkasse anerkannte Klinik zu einem geeigneten Zeitpunkt aus. Bei einem nötigen Widerspruchsverfahren unterstützen wir Sie.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, rufen Sie uns an, hinterlassen Sie eine Nachricht.
Hier können sich informieren: Müttergenesungswerk
Förderung von Familienerholung
Auch im Jahr 2023 stellt das Land Sachsen wieder Gelder zur Förderung von Familienurlaub zur Verfügung stellt. Mit dieser staatlichen Förderung soll einkommensschwachen Familien ein Erholungsaufenthalt ermöglicht werden. Ein gemeinsamer Familienurlaub dient der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärkt die Familiengemeinschaft.
Auf der rechten Seite können Sie sich den Antrag ausdrucken und bei uns abgeben.
Hier können Sie sich informieren: Amt24