Auflagenseminar (IMG-Kurs) - findet zur Zeit nicht statt!
Warum der IMG-Kurs entwickelt wurde:
Unsere Beratungsstelle ist ein Dienst der Caritas, des Wohlfahrtsträgers der katholischen Kirche. Die Suchtberatung erfüllt unsere Einrichtung im staatlichen Auftrag, d.h. sie wird mit öffentlichen Mitteln gefördert – wir sind deshalb auch an gesetzliche Richtlinien für unsere Arbeit gebunden. Andererseits genießt im Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland die freie Wohlfahrtspflege ein hohes Maß an Autonomie bei der Gestaltung ihrer Dienstleistungen – entsprechend der Grundüberzeugungen und des Leitbildes des jeweiligen Wohlfahrtsträgers. Für uns gehört dazu z.B. die Überzeugung, dass jeder Mensch – in jeder Lebenslage – eine unantastbare Würde besitzt. Barmherzig zu denken und zu handeln ist christlicher Auftrag der Caritas. Aus diesen Gründen können die Dienste der Caritas z.B. kein ausführendes Organ ordnungs- oder strafrechtlicher Auflagen sein, die sich ein Mensch zugezogen hat. Der Erfolg von Suchtberatung und -behandlung steigt mit der inneren Bereitschaft und Freiwilligkeit des Betreffenden, wirklich Hilfe zu suchen und anzunehmen.
Gerade in der Suchtberatung ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Berater unabdingbar. Der Besucher ist deshalb durch die allgemeine Schweigepflicht helfender Berufe und im Bereich Drogenberatung auch durch das Zeugnisverweigerungsrecht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt. Nun liegt es in der allgemein menschlichen Natur der Sache, dass man eine Einrichtung wie die Suchtberatung oft erst dann aufsucht, wenn es nicht mehr anders geht. Dieses „Es geht nicht mehr anders“ hat bei unseren Besuchern zunehmend etwas mit gerichtlichen oder behördlichen Auflagen zu tun, z.B.
- Bewährungsauflage, gerichtliche Weisung
- Beratungsauflage der Arbeitsverwaltung nach SGB II
- Auflage eines Sozialleistungsträgers, z.B. der Krankenkasse
Das heißt: Die „Freiwilligkeit“ dieser Klienten ist „eingeschränkt“. Dies führt zu einem Widerspruch zum grundsätzlichen Verständnis unserer Arbeit. Der IMG-Kurs wurde entwickelt, um für diesen Widerspruch einen Kompromiss zu finden, der allen Beteiligten zum Schluss noch ein sinnvolles Ergebnis bringt:
- Für den Klienten: Ein höheres Maß an Kompetenz zur allgemeinen Lebensbewältigung und insbesondere eine verbesserte Risikokompetenz im Umgang mit Suchtmitteln sowie die formale Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht gegenüber der beauflagenden Stelle
- Für die „Gesellschaft“: Die Auseinandersetzung der Teilnehmer mit ihrem wie auch immer beschaffenen Konflikt mit allgemein gültigen Regeln
- Für uns als Mitarbeiter: Eine höhere Arbeitszufriedenheit, weil wir nicht in die ineffektive Rolle geraten, als wenn wir unsere Besucher „auf den richtigen Weg zwingen“ wollten.
Inhalt und Ablauf des Kurses:
Der Kurs ist für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen ca. 16 und 30 Jahren mit einer der oben genannten Auflagen geeignet. Legalität oder Illegalität der Probleme verursachenden Droge sind für die Teilnahme nicht entscheidend.
In einer Gruppe von 8 bis 12 Teilnehmern werden in 5 aufeinander folgenden Veranstaltungen Themen wie Drogenwirkung und Konsumrisiken einzelner Substanzen, juristische Grundlagen, individuelle Konsummotivationen und Behandlungsmöglichkeiten bei Abhängigkeit behandelt.
Neben der Wissensvermittlung werden dabei vor allem Seminar- und Gesprächsmethoden angewendet, die die Auseinandersetzung der Teilnehmer mit sich selbst fördern (Motivational Interviewing) und ihre „Fachkompetenz“ in der eigenen Drogenerfahrung ernst nehmen. Ziel ist der Erwerb eines höheren Maßes von Eigenverantwortung und Risikokompetenz bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum. Bei einem Teilnehmer mit bereits eingetretener Suchterkrankung kann das auch bedeuten, dass er dies erkennt und im Anschluss an den Kurs eine geeignete Therapie anstrebt. Der Teilnehmer erhält ein Abschlusszertifikat, wenn er im ausreichenden Umfang mitgearbeitet hat, d.h. insbesondere regelmäßig teilgenommen und Hausaufgaben erledigt hat.
Was wir vom Teilnehmer NICHT erwarten:
Der IMG-Kurs ist keine Therapie. Wir erwarten deshalb keine grundsätzliche Entscheidung zum dauerhaften Verzicht auf Alkohol oder Drogen. Wir erwarten auch keine Drogenfreiheit während der Kursveranstaltungen, soweit der Teilnehmer in der Lage ist, aktiv mitzuarbeiten und das Gruppengespräch nicht stört.
Was wir vom Teilnehmer erwarten:
- Regelmäßige und pünktliche Teilnahme, Einhaltung der Gruppenregeln (z.B. „Handyverbot“)
- Angemessene und rechtzeitige Abmeldung im dringenden Verhinderungsfall sowie Nacharbeit des versäumten Stoffes nach Absprache
- Erledigung von Hausaufgaben
- Kostenbeteiligung: 10 € für den gesamten Kurs
Formalitäten:
- Vereinbarung eines Erstgesprächs in der Beratungsstelle: Der Interessent erhält alle Informationen zu Inhalt, Ziel und Regularien des Kurses
- Auf Wunsch stellen wir eine Bestätigung aus, dass sich der Interessent zum nächsten Kurs angemeldet hat
- Nach Entrichtung der Teilnahmegebühr schließen Interessent und Beratungsstelle einen schriftlichen Vertrag über die Kursteilnahme ab
- Der Vertrag regelt folgende Ausnahme unserer Schweigepflicht gegenüber der beauflagenden Stelle: Auf Nachfrage geben wir Auskunft darüber, ob der Klient den Kurs angetreten, fortgeführt oder erfolgreich beendet hat. Alle anderen Daten unterliegen der Schweigepflicht
- Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Kursbeendigung ein Zertifikat.