Drogenschnelltests
Die Beratungsstelle bietet die Durchführung von Drogenschnelltests unter fachlicher Aufsicht an. Solche Tests werden häufig z.B. im Rahmen von Bewährungsauflagen, von Arbeitgebern oder vom Jugendamt verlangt. Entsprechend unserer Schweigepflicht werden Testergebnisse niemals an Dritte übermittelt, sondern der Klient erhält unmittelbar nach Testdurchführung ein Ergebnisprotokoll.
Die Durchführung von Drogenschnelltests ist während unserer offenen Sprechzeit am Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die Materialkosten des Tests berechnen wir mit 10,00 €.