Verbraucherinsolvenzberatung
Wenn Sie trotz aller Bemühungen auf absehbare Zeit keinen Weg zur Entschuldung finden, weil
- kein Geld zur Schuldentilgung zur Verfügung steht,
- der Schuldenberg viel zu hoch ist oder
- alle Versuche einer einvernehmlichen Regelung mit Gläubigern scheiterten,
dann kann das Verbraucherinsolvenzverfahren einen Ausweg und Neuanfang ermöglichen.
Wir unterstützen Sie
- durch Information und Beratung zum Verbraucherinsolvenzverfahren
- bei der Prüfung der rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzung für das
Verbraucherinsolvenzverfahren
- beim Erstellen von Gläubiger-, Forderungs-, Einkommens- und Vermögensverzeichnissen
- bei der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches
- bei der Antragstellung zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- und begleiten Sie in der Wohlverhaltensperiode
Wir bescheinigen das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches als Voraussetzung für den Antrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren.
In Zwickau, Aue und Glauchau finden Informationsveranstaltungen zum Ablauf und zu den Bedingungen und Gegebenheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens statt. Über die Termine können Sie sich nebenstehend informieren.