Ambulante Entwöhnungsbehandlung
Die ambulante Entwöhnungsbehandlung (Ambulante Medizinische Rehabilitation) ist ein Behandlungsangebot, das besonders für suchtkranke Menschen geeignet ist, die
- ein zufriedenes, suchtmittelfreies Leben anstreben
- aktiv und regelmäßig an ihrem Suchtproblem mitarbeiten können
- trotz Abhängigkeitserkrankung noch in einem relativ stabilen, intakten Umfeld leben (Wohnung,unterstützende soziale Beziehungen).
- Verbleib in den vertrauten sozialen Bezügen (Familie, Partnerschaft, Freundeskreis…)
- Fortführung bzw. Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit, Weiterbildung usw.
- kontinuierlicher Einbezug der aktuellen Lebenssituation, der Angehörigen und Bezugspersonen in den therapeutischen Prozess
- konkrete Übertragung und unmittelbare Überprüfung therapeutischer Schritte im Lebensalltag
Probleme mit Alkohol, illegalen Drogen und/oder abhängig machenden Medikamenten sind weit verbreitet und keine Schande. Entscheidend ist, etwas dagegen zu tun – spätestens, wenn die Symptome der Abhängigkeit nicht mehr zu leugnen sind. Wir betrachten die Suchterkrankung als einen – zu großen Teilen unbewussten – gescheiterten Lösungsversuch, mit unüberwindlich scheinenden seelischen, körperlichen, sozialen oder lebensgeschichtlichen Problemen umzugehen. Die Behandlung ist darauf gerichtet, diese oft verborgenen Problemlagen zu verstehen und gemeinsam individuelle Lösungswege und Verhaltensalternativen zum Suchtmittelkonsum zu erarbeiten. Hierbei werden die verschütteten Ressourcen und Fähigkeiten der Betroffenen reaktiviert und genutzt. Vorraussetzungen dafür sind positive Abstinenzerfahrungen.
Behandlungsziele:
- Erreichen einer stabilen und zufriedenen Suchtmittelabstinenz
- Wiederherstellung bzw. Sicherung der Erwerbsfähigkeit
- Verbesserung der Bewältigungskompetenz für seelische und soziale Probleme
- Förderung von sozialer Kompetenz und der Fähigkeit zu sozialer Integration
Die Behandlung dauert im Regelfall ca. 12 Monate und umfasst bis zu 80 sog. Therapieeinheiten (Gruppen- und Einzelgespräche). Hinzukommen ärztliche Untersuchungen und ggf. Gespräche mit Bezugspersonen.
Die Gruppen- und Einzelgespräche werden durch in der Suchtbehandlung erfahrene Psychologen bzw. Sozialtherapeuten durchgeführt.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Durchführung der ambulanten Entwöhnungstherapie ist:
- die Bereitschaft und Fähigkeit zur Suchtmittelabstinenz unter Alltagsbedingungen
- die Möglichkeit, für den Behandlungszeitraum mindestens 1 bis 2 x pro Woche die Beratungsstelle aufsuchen zu können
- das Vorliegen einer Kostenzusage durch den zuständigen Renten- oder Krankenversicherungsträger (Bei der Beantragung ist Ihnen die Suchtberatungsstelle - in Kooperation mit Ihrem Hausarzt - gern behilflich. Wenn Sie Beamter, privat Versicherter oder Selbstzahler sind: Sprechen Sie uns bitte an. Gemeinsam finden sich meist Lösungen, die Behandlung zu ermöglichen.)