Ambulante Entwöhnungsbehandlung
Die ambulante Entwöhnungsbehandlung (Ambulante Medizinische Rehabilitation) ist ein Behandlungsangebot, das besonders für suchtkranke Menschen geeignet ist, die
- ein zufriedenes, suchtmittelfreies Leben anstreben
- aktiv und regelmäßig an ihrem Suchtproblem mitarbeiten können
- trotz Abhängigkeitserkrankung noch in einem relativ stabilen, intakten Umfeld leben (Wohnung,unterstützende soziale Beziehungen).
- Verbleib in den vertrauten sozialen Bezügen (Familie, Partnerschaft, Freundeskreis…)
- Fortführung bzw. Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit, Weiterbildung usw.
- kontinuierlicher Einbezug der aktuellen Lebenssituation, der Angehörigen und Bezugspersonen in den therapeutischen Prozess
- konkrete Übertragung und unmittelbare Überprüfung therapeutischer Schritte im Lebensalltag
Probleme mit Alkohol, illegalen Drogen und/oder abhängig machenden Medikamenten sind weit verbreitet und keine Schande. Entscheidend ist, etwas dagegen zu tun – spätestens, wenn die Symptome der Abhängigkeit nicht mehr zu leugnen sind. Wir betrachten die Suchterkrankung als einen – zu großen Teilen unbewussten – gescheiterten Lösungsversuch, mit unüberwindlich scheinenden seelischen, körperlichen, sozialen oder lebensgeschichtlichen Problemen umzugehen. Die Behandlung ist darauf gerichtet, diese oft verborgenen Problemlagen zu verstehen und gemeinsam individuelle Lösungswege und Verhaltensalternativen zum Suchtmittelkonsum zu erarbeiten. Hierbei werden die verschütteten Ressourcen und Fähigkeiten der Betroffenen reaktiviert und genutzt. Vorraussetzungen dafür sind positive Abstinenzerfahrungen.
Behandlungsziele:
- Erreichen einer stabilen und zufriedenen Suchtmittelabstinenz
- Wiederherstellung bzw. Sicherung der Erwerbsfähigkeit
- Verbesserung der Bewältigungskompetenz für seelische und soziale Probleme
- Förderung von sozialer Kompetenz und der Fähigkeit zu sozialer Integration
Die Behandlung dauert 8 bis 12 Monate und umfasst im Regelfall 60 sog. Therapieeinheiten (Gruppen- und Einzelgespräche, ärztliche Untersuchungen). Interessenten dafür sollten für diesen Zeitraum in der Lage sein, 1 bis 3 x pro Woche die Beratungsstelle aufzusuchen (Therapieveranstaltungen meist am späten Nachmittag oder frühen Abend).
Nach der Vorbereitungsphase (Antragstellung usw.) beginnt die eigentliche Behandlung mit der
Eingewöhnungsphase:
- Einzelgespräche
- Ärztliche Aufnahmeuntersuchung
- Informationsseminar(4 bis 6 x)
- „Neueinsteigergruppe“ (4 x)
- „Basisgruppe“ (Gruppenpsychotherapie je 100 min.)
- Einzeltherapie (je 50 min.)
- Angehörigen-, Paar- oder Familiengespräche
- Konsultation des Reha- Arztes bei Bedarf
- Begleitende Therapieangebote bei Bedarf
- und ärztlicher Empfehlung, z.B. Entspannungstraining oder sportliche Aktivitäten
Die letzten Behandlungswochen verstehen sich als Ablösephase, an sich nach Beendigung der Therapie im Einzelfall ambulante Nachgespräche in der Beratungsstelle anschließen können.
Die ambulante Entwöhnungsbehandlung ist eine medizinische Leistung zur Rehabilitation. Die Kostenübernahme muss deshalb vor Reha-Beginn beim zuständigen Renten- oder Krankenversicherungsträger beantragt und von diesem bewilligt werden. Bei der Beantragung ist Ihnen die Suchtberatungsstelle - in Kooperation mit Ihrem Hausarzt - gern behilflich. Wenn Sie Beamter, privat Versicherter oder Selbstzahler sind: Sprechen Sie uns bitte an. Gemeinsam finden sich meist Lösungen, die Behandlung zu ermöglichen.