Aufnahmevoraussetzungen
- Sie stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
- Der zuständige Sozialarbeiter des ASD prüft, ob die Sozialpädagogische Familienhilfe die geeignete Hilfeform ist
- Informationsgespräch mit der Familie und ggf.anderen am Hilfeprozess beteiligten Personen über Struktur und Inhalte der Sozialpädagogischen Familienhilfe
- Erstellung eines Hilfeplans, Auftragsklärung
- Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den gemeinsam erarbeiteten Zielen