Leitungen der Pflegekasse
Wer setzt den Pflegegrad fest?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen begutachtet den/ die Bewohner/ - in zum größten Teil unmittelbar nach der Heimaufnahme. Die Festlegung eines anderen Pflegegrades im Vergleich zur häuslichen Pflege ist - insbesondere bei Erhöhung des Pflegeumfangs - durchaus möglich. Bei Anträgen auf Verschlimmerung, für bereits im Heim befindliche Bewohner/ - innen, ist stets darauf zu achten, dass Sozialämter über diese Anträge informiert werden.
Kosten des Heimaufenthaltes
Die Höhe der Kosten sind abhängig von der jeweiligen Pflegestufe der Bewohner/- in. Über die Höhe der Kosten gibt es Verträge zwischen den Heimträgern und den Pflegekassen, die zuvor geprüft haben, ob diese Kosten angemessen sind. Die Pflegekosten (Pflegesätze) werden nach Tagesswerten berechnet und setzen sich aus folgenden vier Teilbeträgen zusammen:
- Pflegebedingte Kosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Altenpflegeumlage
Wer finanziert den Heimaufenthalt?
Die Pflegekosten zahlt im Regelfall
a)der Heimbewohner
b)die Pflegekasse und zwar nach derzeit folgenden Pauschalsätzen:
- für Pflegegrad 2 = 770,-- € monatlich
- für Pflegegrad 3 = 1262,-- € monatlich
- für Pflegegrad 4 = 1775,-- € monatlich
- für Pflegegrad 5 = 2005.-- € monatlich