Tätigkeitsbereiche der hauptamtlichen Koordinator*innen
- Koordination der Aktivitäten des ambulanten Hospizdienstes (persönliche oder telefonische Erstberatung, Einsatzplanung/Einsatzsteuerung der Ehrenamtlichen),
- Gewinnung Ehrenamtlicher,
- Gewährleistung der Schulung/Qualifizierung der Ehrenamtlichen,
- Herstellung des Kontaktes zwischen den sterbenden Menschen, den Zugehörigen und den Ehrenamtlichen,
- der Ehrenamtlichen (Praxisbegleitung zur Unterstützung ehrenamtlich tätiger Personen),
- Gewährleistung von Supervision für die Ehrenamtlichen, Sicherstellung einer zuverlässigen Erreichbarkeit des ambulanten Hospizdienstes,
- Organisatorische Aufgaben, Qualitätsmanagement, Prozessoptimierung.
Darüber hinaus obliegen dem*der Koordinator*in die:
- palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung von sterbenden Menschen und deren An- und Zugehörigen,
- Qualitätssicherung in der Begleitung von sterbenden Menschen,
- Zusammenarbeit innerhalb der multiprofessionellen Versorgungsstruktur (insbesondere mit palliativmedizinischen Ärzten bzw. zugelassenen Pflegediensten),
- Etablierung von Angeboten für Trauernde wie beispielsweise Einzel- und Gruppenangebote,
- Öffentlichkeitsarbeit, um die Auseinandersetzung um die Themen Sterben, Tod und Trauer zu fördern - mögliche Aktionen: Schulungen, Informationsveranstaltungen, Benefizveranstaltungen, Publikation in den öffentlichen Medien
Hauptamtliche Koordinator*innen verfügen über:
- eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Altenpfleger*in oder ein Studium aus dem Bereich Pflege, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Heilpädagogik,
- mindestens dreijähriger Berufserfahrung im oben genannten Arbeitsbereich,
- den Abschluss einer Palliative Care-Weiterbildungsmaßnahme,
- ein Seminar zur Koordination ambulanter Hospizdienste
- ein Seminar zur Führungskompetenz in ambulanten Hospizdiensten