Tätigkeitsbereiche der ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen
- Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung,
- psychosoziale Begleitung der sterbenden Menschen sowie deren An- und Zugehörigen, insbesondere Da-sein, Zeit schenken, Entlastung und mentale Unterstützung leisten,
- Hilfe beim Verarbeitungsprozess in der Konfrontation mit dem Sterben,
- Unterstützung bei der Überwindung von Kommunikationsschwierigkeiten,
- Hilfe bei der im Zusammenhang mit dem Sterben erforderlichen Auseinandersetzung mit sozialen, ethischen und religiösen Sinnfragen.
Darüber hinaus können Ehrenamtliche:
- In die Arbeit mit Trauernden eingebunden werden
- Patientenferne Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise:
- kreative Angebote z.B. Backen oder Basteln,
- Mitgestaltung in der Öffentlichkeitsarbeit,
- Multiplikatorentätigkeiten,
- Spendenakquise,
- Unterstützung im Büro.
Ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen verfügen über:
Eine Ausbildung zum*zur Ehrenamtlichen Hospizbegleiter*in, der mindestens 100 Unterrichtseinheiten umfasst und sich an den Inhalten des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes DHPV orientiert. Dieser Kurs ist deutschlandweit anerkannt.
Eine berufliche Grundausbildung ist für das Ehrenamt nicht erforderlich.